Klassen

Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Mindestalter: 15 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: keiner
beinhaltete Klassen: keine
Besitzdauer: keine Befristung

Klasse M

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

Mindestalter: 16 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kiener
beinhaltete Klassen: keine
Besitzdauer: keine Befristung

Klasse A1

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 – 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.

Mindestalter: 16 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz:
beinhaltete Klassen: Klasse M
Besitzdauer: keine Befristung

Klasse A beschränkt

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, jedoch mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.

Mindestalter: 18 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: keiner
beinhaltete Klassen: Klasse A1, Klasse M
Besitzdauer: keine Befristung

Klasse A direkt

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 25 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: keiner
beinhaltete Klassen: Klasse A1, Klasse M
Besitzdauer: keine Befristung

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

Mindestalter: 18 Jahre, begleitendes fahren ab 17 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: keiner
beinhaltete Klassen: M, S, L
Besitzdauer: keine Befristung

Klasse BE

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Mindestalter: 18 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Beinhaltete Klassen: keine
Besitzdauer: keine Befristung